Musik

Musikgrundschule 1. und 2. Primar im Rahmen des Regelunterrichts

Der Musikgrundschulunterricht gibt Ihrem Kind Gelegenheit zu singen, Musik zu hören, selbst mit Klängen und Geräuschen, mit Stimmen und Sprache zu experimentieren. Es soll die Freude an der Musik geweckt und gefördert werden. Das Erleben, Empfinden, Aufnehmen und Ausdrücken von musikalischen Elementen, bildet die beste Grund- und Ausgangslage für einen späteren erfolgreichen Instrumentalunterricht.

Instrumentalunterricht

Der Unterricht wird auf privater Basis im Musikzimmer der Schule Villigen erteilt. Möchte Ihr Kind ein Instrument erlernen, das in Villigen nicht angeboten wird, können Sie sich an die Musikschule Brugg wenden. Die Instrumental-Lehrpersonen stellen jeweils Ende des Semesters direkt Rechnung an die Eltern.

  • Blockflöte
  • Klavier
  • Gitarre
  • Schlagzeug- und Trommelunterricht
  • Akkordeon

Für weitere Informationen siehe Musikangebot Elterninformation (PDF).

Subventionierung des Instrumentalunterrichtes

Die Gemeinde möchte die Freude an der Musik wecken. Aus diesem Grunde subventioniert sie die Musikunterrichtskosten. Subventionen erhält jeder Villiger Schüler während seiner obligatorischen Schulzeit, sofern er nicht von dritter Seite (Kanton) bereits eine Subvention erhält.
Massgebend für den Subventionierungsansatz ist das Reineinkommen der Eltern aufgrund der Steuererklärung gemäss Ziffer 25 der letzten definitiven Steuererklärung.

Weitere Informationen

Beitragsgesuch Instrumentalunterricht (PDF)
Reglement Subventionierung (PDF)