Absenzen | Krankheitsbedingte Absenzen müssen von den Eltern umgehend per Klapp der Klassenlehrperson gemeldet werden (siehe Krankheitsregelung). |
Adresse | Schule Villigen, Schulstrasse 19, 5234 Villigen |
Anrufe | Anrufe ins Lehrerzimmer bitte vor dem Unterricht oder während den Pausen 09:55 - 10:15 und von 15:00 - 15:20 |
Ansprechperson | In erster Linie ist die Klassenlehrperson die Ansprechperson für die Eltern. |
Arztbesuche | Die Arzt- und Zahnarztbesuche sollen in der Regel ausserhalb der Unterrichtszeiten stattfinden. In Ausnahmefällen werden die Schüler vom Unterricht freigestellt. Information durch die Eltern per Klapp oder Mail an die Klassenlehrperson |
Aufgabenhilfe | Das Konzept der Aufgabenhilfe wird momentan überarbeitet. |
Beratungsstelle | Schulpsychologischer Dienst SPD |
Bibliothek | In der Schulbibliothek können die Schüler Bücher kostenlos ausleihen. |
Blockzeiten | Für alle Primarschüler/innen ist zwischen 08:20 und 11:50 Uhr Blockzeitenunterricht. Je nach Stundenplan beginnt der Unterricht bereits um 07:30 Uhr. |
Deutsch für Fremdsprachige | Für Kinder aus anderssprachigen Familien wird spezieller Deutsch Stützunterricht (DaZ) angeboten. |
Ferienplan | Die Ferien, Festtage und schulfreie Tage sind auf dem Ferienplan ersichtlich. |
Gesunde Schule | In Zusammenarbeit mit der Kommission Gesunde Schule versuchen wir gemeinsam an einer gesunden Entwicklung unserer SchülerInnen zu arbeiten. |
Haftpflicht | Für Sachbeschädigungen durch die Kinder haften die Erziehungsberechtigten, resp. deren private Versicherung. |
Heimattag | Im Herbst findet ein gemeinsamer Ausflug statt. (Heimattag) |
Impfen | Während der Primarschulzeit können die Kinder geimpft werden. Das Einverständnis der Eltern wird vorgängig eingeholt. |
Integrative Schule | Die Schule Villigen arbeitet mit integrierter Heilpädagogik in der Regelklasse. |
Jugendfest | Das Jugendfest findet alle 5 Jahre statt. Immer in den Jahren |
Kindergarteneintritt | Kinder, die bis zum 31. Juli den 4. Geburtstag feiern, treten im folgenden August in den Kindergarten ein und werden damit schulpflichtig. Die Schulpflicht dauert mit dem obligatorischen Kindergarten in der Regel elf Jahre. Im Januar erhalten die Eltern der zukünftigen Kindergartenkinder einen Brief der Schule mit einem Anmeldeformular. Die Schulleitung kann auf Gesuch der Eltern den späteren Eintritt in den Kindergarten gestatten. Das Gesuch muss schriftlich bis Ende Februar eingereicht werden. |
Krankheitsregelung | Bei Krankheit des Kindes ist die Lehrperson via KLAPP App «Absenzen» zu informieren. |
Mittagstisch | Die Gemeinde Villigen bietet am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag einen Mittagstisch an. (Anmeldeunterlagen) |
Musikgrundschule | Der Unterricht ist für Kinder der 1. und 2. Klasse obligatorisch. |
Musiksubventionen | Die Antragsformulare zur Subventionierung des Musikunterrichtes müssen Ende Februar und Ende August eingereicht werden. |
Musikunterricht | Es können verschiedene Musikinstrumente erlernt werden. Das Musikangebot wird jeweils von der Schule bekannt gegeben. (zum Musikangebot) |
Oberstufe | Die Oberstufen, Real-, Sekundar- und Bezirksschule, befinden sich in Brugg (www.schule-brugg.ch). |
Pause | Die grossen Pausen am Morgen und am Nachmittag werden von Lehrpersonen beaufsichtigt. |
Projektwoche | Parallel zum Skilager wird im Frühling eine Projektwoche durchgeführt. |
Randstundenbetreuung | Kinder vom Kindergarten bis und mit dritter Klasse können für die Randstundenbetreuung 07:15 - 08:15 Uhr per Mail bei der Schulverwaltung angemeldet werden, unter: villigen.schulsekretariat_at_schulen-aargau.ch. |
Religionsunterricht | Der Religionsunterricht für alle Konfessionen findet während der unterrichtsfreien Zeit statt. |
Schulbesuche | Die Eltern können den Unterricht ihrer Kinder jederzeit besuchen. Der Besuch ist der Lehrperson vorher zu melden. |
Schuljahresbeginn | Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr 2. - 6. Klasse um 09:10 Uhr |
Schulkultur | Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte begegnen einander mit Anstand und Achtung! Sie gehen sowohl mit Schulmaterial wie auch mit dem Eigentum anderer sorgfältig um. |
Schullager | In der Mittelstufe wird in der Regel ein Klassenlager durchgeführt. |
Schulleitung | In der Regel anwesend: Tel. 056 297 89 11 |
Schulordnung | Im Schulhaus Erbslet hat man sich an die Schulordnung zu halten. Diese wird den Eltern über KLAPP versendet. |
Schulreise | Sie findet einmal pro Jahr statt. |
Schulverwaltung | Die Bürozeiten sind: Tel. 056 297 89 11 |
Schwimmen | Die Gemeinde Villigen hat eine eigene Badi. |
Skihelm | Das Tragen des Skihelms während des Skilagers ist obligatorisch. |
Skilager | Es findet jährlich ein Skilager während der Schulzeit statt. Die Eltern müssen sich daran finanziell beteiligen. |
Sport | Die Schülerinnen und Schüler tragen im Sportunterricht spezielle Turnkleider. Turnschuhe mit abfärbenden Sohlen sind in der Halle nicht zugelassen. |
Stundenplan- Änderungen | Die Eltern werden frühzeitig über Stundenplanänderungen und spezielle Schulanlässe informiert. |
Stundenpläne | Die Stundenpläne werden 5 Wochen vor Schuljahresende abgegeben. |
Übertritte | Es finden jeweils Elterngespräche statt für den Übertritt vom Kindergarten in die Unterstufe, sowie von der Mittelstufe in die Oberstufe. |
Urlaubsgesuche | Urlaubsgesuche sind mit schriftlicher Begründung an die Schulleitung zu richten. Per Mail an: villigen.schulleitung_at_schulen-aargau.ch |
Velo | Alle Schüler, welche berechtigt sind mit dem Velo in die Schule zu fahren, bekommen einen Veloständer-Platz mit entsprechender Nummer. Dazu fragen Sie bitte bei der Schulverwaltung nach: villigen.schulsekretariat_at_schulen-aargau.ch. Die Eltern sind verantwortlich, dass das Fahrrad ihres Kindes in fahrtüchtigem Zustand ist. Die Schule übernimmt keine Haftung für die Fahrräder. Bei Klassenausflügen mit dem Velo ist das Tragen eines Velohelms obligatorisch. |
Verkehrserziehung | In der Primarschule besuchen die Kinder den theoretischen und praktischen Verkehrsunterricht der Polizei und schliessen diesen mit der Veloprüfung ab. |
Wohnortwechsel | Die Eltern melden einen Umzug rechtzeitig bei der Lehrperson und der Schulleitung. Die nötigen Dokumente werden an die neue Schule weitergeleitet. |
Zahnarzt | Im ersten Kindergartenjahr wird jedem Kind ein Gutscheinheft für die kostenlosen, zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen abgegeben. |
Zahnpflege | 4 Mal pro Jahr werden die SchülerInnen von der Schulzahnpflegerin unterrichtet. |